Erklärung zur Barrierefreiheit

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Stadt Bayreuth | Fachstelle Inklusion
Margit Lebershausen | Kanalstraße 3 / Schloßgalerie | 95444 Bayreuth

margit.lebershausen@stadt.bayreuth.de

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Bayreuth legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter
www.stadtbibliothek.bayreuth.de
www.rw21.bayreuth.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Diese Erklärung wurde am 17.10.2021 erstellt und zuletzt am 09.02.2023 überprüft.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  1. Nicht alle Grafiken/Logos/Bedienelemente sind derzeit mit einem (aussagekräftigen) Alternativtext versehen.
  2. Die Slideshow der Bilder kann derzeit nicht angehalten oder abgeschaltet werden.
  3. Angebote Videos ohne Untertitel gestaltet.
  4. Links sind nicht vollumfänglich selbsterklärend gekennzeichnet.
  5. Überschriften sind nicht vollumfänglich als solche gekennzeichnet.
  6. Nicht alle Grafiken erfüllen derzeit die Anforderungen an Kontrastverhältnisse.
  7. Die aktuelle Position des Fokus ist nicht umfänglich deutlich visuell erkennbar.
  8. Die Navigation mittels Tastatur schließt nicht alle Bedienelemente ein.
  9. Angebotene PDF-Dokumente sind nicht umfänglich barrierefrei gestaltet.

An der Behebung der Stellen, die nicht barrierefrei sind, arbeiten wir.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson unter margit.lebershausen@stadt.bayreuth.de an.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß § 3 BayEGovV.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html