Frieren für die Energiesicherheit

RW 21

Sicher ist es Ihnen schon aufgefallen, dass es im RW21 kälter geworden ist.
Seit September gilt eine neue Verordnung, die unter dem schönen Namen „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ von der Bundesregierung erlassen wurde, um die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger aus Russland zu verringern.
Die Verordnung schreibt u.a. vor, dass die Temperatur in öffentlichen Gebäuden nicht über 19 Grad steigen darf. Auch die Außenbeleuchtung muss abgeschaltet bleiben.
Falls Sie also auf Kolleg*innen mit laufenden Nasen treffen, die sich etwas steif bewegen, könnte dies durchaus an der für Büroarbeitsplätze unbehaglichen Temperatur liegen.
Wir hoffen sehr, dass es Ihnen selbst im RW21 nicht zu ungemütlich wird und empfehlen, bei Bedarf die Jacken anzubehalten.
Wir wünschen einen schönen Aufenthalt im RW21!“.

 

Bildquelle: Pexcels

Frau mit Teetasse und dicker Wolldecke und Wollpullover